Rehe im Maudacher Bruch von Hunden schwer verletzt - Anleinpflicht wird stärker kontrolliert

28.01.2017

Mehrere Rehe sind in den vergangenen Tagen im Maudacher Bruch von freilaufenden Hunden gerissen worden. Die Tiere waren so schwer verletzt, dass sie von dem zuständigen Jagdpächter von ihrem Leid erlöst worden sind. Die Kontrolle der geltenden Anleinpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet, in Parks und Grünflächen wird deshalb in Zukunft deutlich verstärkt. Hundehalter sollten ihre Vierbeiner deshalb unbedingt an der Leine halten. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar für die Herrchen oder Frauchen mit Bußgeldern zwischen 35 und 55 Euro rechnen müssen. Wenn ein freilaufender Hund Wild nachstellt und womöglich reißt, handelt es sich um Wilderei - also eine Straftat, für die der Gesetzgeber sogar Freiheitsstrafen vorsieht (§292 StGB). Wer ein verletztes Tier entdeckt, sollte über den Notruf 110 die Polizei informieren, weil das Tier auf die Straße laufen und eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden könnte.


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